Garantieversprechen
1) Die Auftragnehmerin, die
Firma Miessler Automotive GmbH & Co. KG
Geschäftssitz: Fabrikstraße 16, Gewerbegebiet Breitwies/Weisenbachfabrik, 76596 Forbach
übernimmt außerhalb der vereinbarten Gewährleistungsrechte/Widerrufsrechte und AGB:
Die Reparaturgarantie für den/die in der Rechnung konkretisierten Kaufgegenstände bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren ab Kaufvertragsabschluss.
2) Die Garantiezusage betrifft:
- vollständige Reparatur der Sachgesamtheit
- Teilreparatur/Teilinstandsetzung nach Entscheidung der Geschäftsleitung
- vollständiger/teilweiser Austausch des Kaufgegenstandes/
der Kaufgegenstände.
Übt der Kunde seinen Anspruch entsprechend der Garantieerklärung aus, entscheidet der Auftragnehmer, die Firma Miessler Automotive GmbH & Co. KG, nach eigenem Ermessen über die durchzuführende Maßnahme zur Instandsetzung, Reparatur oder Austausch des Kaufgegenstandes/der Kaufgegen-stände.
Die Garantieerklärung tritt erst in Kraft mit der Zahlung des Kaufpreises sowie des für die Garantieerklärung geschuldeten Entgelts an die Miessler Automotive GmbH & Co. KG. Der Zahlungseingang entscheidet.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Miessler Automotive GmbH & Co. KG gelten fort mit der Maßgabe, dass im Falle der Vereinbarung des Garantieversprechens die rechtlichen Regelungen aus dem selbständigen Garantieversprechen den AGB soweit erforderlich vorgehen.
Im Übrigen werden durch das Garantieversprechen die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht eingeschränkt.